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Unfallflucht - ein Kavaliersdelikt??

Vier Unfälle in wenigen Minuten - von einer (!) Yacht!
Fehler passieren. Jedem.
Auch Unfälle sind im Segelsport leider nicht immer auszuschließen - das weiß ich aus eigener Erfahrung... :-(
Der vorliegende Fall wirft jedoch Fragen auf:
Ein Skipper will am Sonntag, den 30.03.2025 von einem fremden Hafen zurück in den Heimathafen um dort die gecharterte Yacht wieder zurückzugeben. Seine Charterperiode sollte am folgenden Montag (31.03.) enden.
Schon bei Antritt der Rückfahrt traf der Skipper die erste falsche Entscheidung:
Trotz 7 Bft beschloss der Skipper am Sonntagmorgen, die Fahrt zum Heimathafen anzutreten - obwohl der von ihm unterschriebene Chartervertrag ein Auslaufverbot bei Windstärken über 6 Bft vorsah.
Er hätte - laut Chartervertrag - nicht auslaufen dürfen und hat mit dieser Entscheidung einen Vertragsbruch begangen.
(Am späteren Nachmittag wäre ein Auslaufen dagegen erlaubt gewesen, da der Wind deutlich abgenommen hatte. Das war auch durch die Wettervorhersage bekannt gegeben worden.)
Vertragsbruch - und mögliche Folgen:
Dieser Vertragsbruch könnte unter Umständen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz verschiedener Versicherungen haben:
- Kasko-
- Bootshaftpflicht des Vercharterers, sowie
- Kautions- und
Haftpflicht des Skippers.
Ankunft im Heimathafen - der erste (?) Unfall
Bei der Ankunft im Heimathafen (Friese Hoek in Lemmer) fand der Skipper seinen Liegeplatz besetzt vor, auf den er jedoch wegen der Größe der Yacht (51 Fuß) angewiesen war.
Aus diesem Grund legte er die Yacht zunächst längsseits am gegenüber seiner Box liegenden Schwimmsteg an - wobei er (vermutlich) den ersten Schaden im Heckbereich seiner Yacht verursachte, indem er durch den Wind gegen die Umkofferung des Dalbens gedrückt wurde.
Das kann passieren.
Die zweite Fehlentscheidung - mit verhängnisvollen Folgen?
Doch nun traf der Skipper die nächste unglückliche Entscheidung: statt die Yacht einfach ein paar Meter weiter nach vorne zu verholen (um vom Dalben wegzukommen), entschloss er sich, einen anderen Liegeplatz anzufahren.
Dabei passierten ihm mehrere Unfälle, die meiner Meinung nach alle vermeidbar gewesen wären, da er bereits an einer sicheren Position lag.
Schäden an der Charteryacht
Insgesamt wurden alle Seiten der Charteryacht beschädigt - und wahrscheinlich auch andere Yachten, da Zeugen gesehen haben, wie er im "Ping-Pong"-Stil an beiden Seiten der Boxengasse Kontakt mit den dort liegenden Yachten hatte.
Der letzte Schaden wurde schließlich beim Einfahren in die "finale" Box verursacht, da er dort einen Fingersteg mit dem Bug rammte.
Die Schäden an der Charteryacht können leicht dokumentiert werden (siehe unten).
mögliche Schäden an fremden Eigentum
Doch wie sieht es mit möglichen Schäden an fremden Yachten aus, deren Eigner nicht an Bord waren? Sollen diese auf Schäden "sitzen" bleiben?
Unfallflucht?
Auf meine Nachfrage beim Vercharterer und auch beim Hafenmeister wurde mit mitgeteilt, dass keinerlei Unfälle gemeldet worden seien!!!
Im Straßenverkehr würde das als "Verlassen des Unfallorts" gewertet und vermutlich mit einer empfindlichen Strafe sanktioniert.
Um (möglicherweise) geschädigte Eigner die Chance auf Schadenersatz zu geben, habe ich beim Vercharterer und beim Hafenmeister eine entsprechende Prüfung veranlasst - denn sonst könnten Schäden, die irgendwann später festgestellt werden, nicht mehr zugeordnet werden.
Fotos der Yacht:
Steuerbord:
(eingedrücktes Fenster)
(eingedrückter Fensterrahmen; Ansicht von oben; Stb-Seite)
Backbord:
Bug:
Heck:
Folgende Fragen werden nun zu klären sein:
- Wie hoch ist der Schaden an der Charteryacht? (Kasko)
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Übernimmt die Boots-Kasko-Versicherung überhaupt den Schaden?
- Gibt es in den Boots-Versicherungen (Kasko/Haftpflicht) eine Klausel, die das Bewegen der Yacht auf eine bestimmte Windstärkte beschränkt? (Vertragsbruch des Charterers?)
- Kann der Vercharterer von der (vom Skipper abgeschlossenen) Kautionsversicherung wegen Vertragsbruchs zurücktreten?
- Betrachtet die Kautionsversicherung diese Schäden als ein Schadenereignis oder mehrere? (Davon ist abhängig, wie oft die Selbstbeteiligung fällig wird...)
- Werden weitere Schäden von Eignern gemeldet? (Boots-Haftpflicht)
- Wie hoch sind diese?
- Übernimmt die Skipper-Haftpflicht die Schäden - oder wird sie die Leistung zurückweisen?
- Muss der Skipper selber für den gesamten Schaden aufkommen?
Unstrittig ist dagegen das Verhalten dieses Skippers:
Ohne Kommentar dem Vercharterer die Schlüssel abzugeben und darauf zu hoffen, dass dieser die Schäden nicht bemerkt, geht gar nicht!
Es geht auch anders:
Mehrere andere Skipper verursachten mit ihren Charteryachten - zum Glück nur kleinere - Schäden und haben diese dem Vercharterer unaufgefordert gemeldet!
Was ist Deine Meinung?
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