Unfallflucht auf dem Wasser: Wie ist das rechtlich zu bewerten?

Anlass: Unfallflucht auf dem Wasser.
Einen Moment bin ich stehengeblieben und hab das Vorgefallene auf mich wirken lassen. Meinen Kommentar dazu habe ich dazu bereits abgegeben.
Nun, aber es bleibt noch etwas übrig:
KVR
Bei den Trainings, die ich durchführe, ist auch immer die Frage nach der KVR.
Erstaunt bin ich jedes Mal, wenn ein Scheininhaber gar nicht oder nur rudimentär die Ausweichregeln im Kopf hat.
Viel Unsicherheit macht sich hier oft bemerkbar.
Die weiterführende Frage nach dem Seegebiet und die hier geltende Verordnung bringt ebenfalls nur sporadisches und Reste-Wissen hervor. Die Theorieprüfung ist lange her und abgehakt.
Was hier zum Alltag eines Skippers gehört, scheint von diesem gar nicht wahr genommen zu werden.
Rechtsgebiete: Binnen-/Seeschifffahrtsstraße
Wir fahren mit unserer Yacht in einem Rechtsgebiet:
Entweder Binnen- oder Seeschifffahrtsstraße.
Hier gibt es jeweils eine „Verordnung“, in der das Verhalten auf dem Wasser geregelt wird.
Wir Autofahrer kennen das doch auch, die StVO ist allen ein Begriff. Natürlich pfuschen wir uns auf der Straße auch durch diese Verordnung so durch, wir kennen das alle, doch wie sieht das auf dem Wasser aus?
Auf dem Wasser ist kein Platz für diese Art des Umgangs miteinander.
Verantwortung des Skippers
Der Skipper führt verantwortlich eine Yacht. Er ist verantwortlich für Leib, Seele und Gegenstand (Schiff). Im Klartext und unmissverständlich ausgedrückt bedeutet, dass er verantwortet:
- Die Crew
- Die Technik
- Das Verhalten
- Den Törn
- Die Bordorganisation
- etc……
Einfach ALLES, was an und um und mit dem Schiff oder Yacht geschieht!
Ein Abwälzen der Verantwortung, wie wir das im Straßenverkehr gerne tun, eine „Mitschuld“ einfordern gibt es auf See NICHT.
Das Seerecht nimmt sich den Verantwortlichen zur Brust und dies ist der Skipper.
Ein Verstoß gegen eine Verordnung führt zu einem Bußgeld, die dahinterstehende Tat zu einer Strafanzeige.
Ein Beispiel aus dem Straßenverkehr
Wir berühren beim Ausparken ein anderes Kfz:
- Der Verstoß, laut StVO, kommt zu einem Bußgeldbescheid.
- Die Sachbeschädigung zu einer Strafanzeige.
Der Bußgeldbescheid ist schnell abgegeben, gegen einen Betrag ist er erledigt.
Die Sachbeschädigung nicht. Hier wir nun weiter ermittelt. Hier kommen weitere Aspekte ins Spiel.
- Gab es Vorsatz?
- Waren Menschen in Gefahr?
- Wurde jemand verletzt?
- Oder gibt es gar eine Grobfahrlässigkeit?
Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Diese ermittelt und kommt zu einer Beurteilung. Wenn sie davon überzeugt ist, dass hier eine Straftat vorliegt, gibt es eine Anklage.
Zurück zu der Unfallflucht auf dem Wasser.
Zunächst passiert hier genau dasselbe:
- Bußgeldbescheid geht voran, aber hier sind auf JEDEN FALL weitere Aspekte zu beachten.
Hier waren Menschen unmittelbar beteiligt:
Die Crew ist beteiligt und wird hier ebenfalls mitbetrachtet.
Neben der Sachbeschädigung kommt das Verhalten des Skippers sehr direkt unter die Lupe.
Hier werden ebenfalls die vorangegangenen Entscheidungen des Skippers untersucht werden.
Grundsätzlich ist hier der Vorsatz und die Grobfahrlässigkeit anzunehmen.
Das Verhalten der Crew wird ebenfalls erörtert:
- Hat sie sich hier richtig verhalten, hat sie ihrer Meldepflicht entsprochen?
Dies kann zu weiteren Strafanzeigen führen und letztendlich auch Konsequenzen für die Crew hervorbringen:
Sollte sich, z.B. herausstellen, dass der Skipper auch hier nicht richtig gehandelt hat, mit einer unterlassenen Sicherheitsanweisung vielleicht oder sogar die Crew zum Stillschweigen verpflichtet hat, führt dies zu weiteren Straftaten.
In Konsequenz könnte es dazu führen, dass dem Skipper seine Führerscheine entzogen werden, und zwar incl. des KFZ-Führerscheins.
Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat ist er zumindest vorbestraft!
Vom Scheininhaber zum Skipper
Nun, abschließend vielleicht noch einmal der Hinweis, worum es bei den Trainings bei SPOREDO geht. Neben den ganz praktischen Trainings, der Yacht -Beherrschung auch darum, um die Verantwortlichkeit zu vermitteln und den Skipper dabei zu helfen sich selbst zu entwickeln.
Hin zu einem verantwortungsbewussten und ausgebildeten Führer einer Yacht.
Dietmar
- Skipper -

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