Haftung eines Skippers (privater Segeltörn)
Hallo und Ahoi liebe Mitsegler und Skipper,
Erste Maiwoche war ich noch auf einer Regatta auf der Ostsee unterwegs. Beim Einlaufen in den Hafen, stürzt eines meiner Crewmitglieder den Niedergang runter. Zum Glück nur Prellungen und nichts Schlimmeres - auch die tun weh.
Im Anschluß hatten wir die Diskussion:
Was wäre, wenn diese Person schlimmer gestürzt und nun nun ´berufsunfähig´ wäre?
Bei dem Törn habe ich als Privatperson geskippert, mit Freunden. Alle anfallenden Kosten wurden gerecht aufgeteilt.
Angeblich wäre ich dann als Privatperson mit meinem privaten Hab&Gut haftbar, im Falle einer Berufsunfähigkeit.
Dem entgegenwirken kann man wohl nur durch einen Crewvertrag, der erklärt, dass eine ordentliche Sicherheitsunterweisung erfolgte und jedes Crewmitglied selbstverantwortlich ist.
Alternativ könne wohl auch eine Skipper-´Unfall´-Versicherung den Skipper schützen.
Meine Skipper-Haftpflicht greift wohl nicht bei so einem Unfall der zur Berfsunfähigkeit führt.
Das ist ein Thema, welches den Spaß am skippern und segeln arg dämpft.
Wer hat hier rechtssicheres Wissen/Erfahrung?
Danke und beste Grüße
Max

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