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Insassen-Unfall-Versicherung

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Eine Insassenunfall-Versicherung würde leisten, wenn es nach einem Unfall zu Folgeschäden kommt. 
Auch Bergungskosten und Todesfall sind versichert.

Allerdings: bei dieser Versicherungsart wird die Versicherungssumme für Invalidität durch die Anzahl der Crewmitglieder geteilt! 

Das trifft übrigens nicht bei Bergungskosten zu! Bei einem (Verdacht auf) Herzinfarkt oder Schlaganfall ist sofortige Hilfe erforderlich; das Crewmitglied müsste u.U. per Helikopter abgeborgen werden.
Daher sind die Bergungskosten durchaus interessant...

Die Insassen-Unfall-Versicherung leistet übrigens unabhängig von einem Skipperfehler.
Falls nämlich der Skipper keinen Fehler gemacht hat, so kann er in einem solchen Fall auch nicht in Haftung genommen werden.



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