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Kautionsversicherung beim Chartern: das Wichtigste in Kürze

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Aus dem Interview mit Katja Pilski-Sender.
Fokus: Kautionsversicherung, Praxis und Grenzen.

Auch wenn ich Dir hier eine Kurzübersicht gebe:
Schau dir das Interview vollständig an – die Details können entscheidend sein!

Kurz erklärt

  • Die Kautionsversicherung übernimmt im Schadenfall bis zur Höhe der hinterlegten Kaution. Keine Selbstbeteiligung beim genannten Anbieter. Ergebnis: weniger Streit in der Crew.
  • Abschluss durch den Charterer, nicht zwingend durch den Skipper.

Damage Waiver vom Vercharterer: Was ist das?

Eine "Damage Waiver" ist ein vertraglicher Haftungsverzicht des Vercharterers gegen Gebühr. Er reduziert oder ersetzt die zu hinterlegende Kaution. Du zahlst eine nicht erstattbare Pauschale. Dafür haftest du im Schadenfall nur bis zu einem Restbetrag oder teils gar nicht.

Wichtige Punkte

  • Kein eigener Versicherungsvertrag für dich. Es ist eine Vertragsklausel des Vercharterers.
  • Häufig Restselbstbehalt und Ausschlüsse: z. B. Segel, Beiboot, Außenborder, SUP, grobe Fahrlässigkeit.
  • Namen: „Damage Waiver“, „Deposit Waiver“, „Kautionsreduktion“. Kürzel oft CDW.

Abgrenzung zur Kautionsversicherung

  • Kautionsversicherung: eigenständige Police, zahlt bis zur Kautionshöhe, oft 0 € SB.
  • Damage Waiver: reduziert Haftung per Vertrag, Bedingungen stark anbieterabhängig.

Praxis

  • Chartervertrag lesen: Höhe, Rest-SB, Ausschlüsse.
  • Sinnvoll, wenn Kreditkartenlimit für hohe Kaution fehlt.
  • Sonst oft günstiger und klarer: eigene Kautionsversicherung.

Damage Waiver vs. eigene Police

  • Damage Waiver vom Vercharterer: reduziert die Haftung, lässt oft eine Selbstbeteiligung stehen und kann teuer sein.
  • Eigene Kautionsversicherung: feste Prämie, im Beispiel 3.000 € Kaution ≈ 260 € Prämie, 0 € Selbstbehalt. Meist wirtschaftlicher. Zahlen sind Beispiel, Bedingungen prüfen.

Mitversicherte und optionale Teile

  • Schäden am Boot: inklusive Segel, Motor, Getriebe, verlorene Fender.
  • Optional mitversichern: Beiboot und Außenborder, SUPs. Kleiner Aufpreis sinnvoll.

Wichtige Ausschlüsse

  • Kein Schutz für Nicht-Boot-Positionen: fehlender Kraftstoff, Hafengebühren, Bußgelder.
  • Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.
  • Verstopfte Fäkalientanks sind explizit ausgeschlossen.

Schadenablauf und Fristen

  • Große Schäden laufen zuerst über den Vercharterer und dessen Kasko. Kaution wird einbehalten.
  • Einreichen bei der Kautionsversicherung möglich. Frist: innerhalb von 30 Tagen nach Törnende.
  • Diebstahl immer polizeilich melden.
  • Steht grobe Fahrlässigkeit im Raum und die Kasko lehnt ab, kann eine Skipper-Haftpflicht relevant werden.

Praxis-Check vor Abfahrt

  • Chartervertrag und Versicherungsbedingungen lesen: Kautionshöhe, Selbstbehalt, Deckungslücken (z. B. Segelschäden).
  • Übergabe gründlich dokumentieren: Protokoll plus Fotos außen und innen, Datum erkennbar.
  • Bei fremdem Skipper oder Co-Skipper: unkritisch, Police läuft auf den Charterer.

 

 

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