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Typische Stürze

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Niedergang

Wenn ein Crewmitglied z.B. den Niedergang hinunterfällt , weil es sich - trotz Sicherheitseinweisung - NICHT festgehalten hat, so ist es - meiner Meinung nach - selber schuld unter der Voraussetzung, dass der Skipper/Rudergänger keinen Fehler gemacht hat (z.B. Patenthalse!)

Sollte es in einem solchen Fall zu erheblichen Verletzungen (ggfs. mit Folgeschäden!) kommen, so könnte das verunfallte Crewmitglied auf seinen Kosten sitzen bleiben.  

Sprung von Bord

Oft kann man sehen, dass Crew-Mitglieder mit der Festmacherleine in der Hand über den Bug an Land springen, um die Yacht möglichst schnell festzumachen und vor dem Abtreiben zu schützen.

Regelmäßig passieren dabei Verletzungen durch Ausrutschen am Steg oder Hängenbleiben am Anker/Bugkorb.

Kein Kratzer am Gelcoat kann so wichtig sein um das Risiko einer Verletzung zu rechtfertigen...

Wenn das beim "Anlegen mit dem Bug voraus in eine Box" gemacht wird, ist das immer ein Skipper-Fehler!

  • Wenn die Crew richtig eingewiesen worden ist, könnte er in beide Achterleinen, die zuvor über die Dalben gelegt worden sind, eindampfen und die Yacht damit vor dem Abtreiben schützen.
  • Durch das Eindampfen könnte der Skipper die Yacht zentimetergenau mit dem Bug zum Steg bringen - völlig unter Kontrolle - daher besteht überhaupt kein Anlass zur Hektik.

Wenn das Crewmitglied trotzdem "springt" und sich dabei verletzt, wäre es für den Skipper wichtig, wenn er nachweisen könnte, dass dieser Punkt in der Sicherheitseinweisung besprochen worden ist.

Wie kann man sich schützen?

Eine Insassenunfall-Versicherung würde in solchen Fällen leisten, wenn es nach einem Unfall zu Folgeschäden kommt.

Allerdings: bei dieser Versicherungsart wird die Versicherungssumme für Invalidität durch die Anzahl der Crewmitglieder geteilt! Das trifft übrigens nicht bei Bergungskosten zu! (z.B. bei einem (Verdacht auf) Herzinfarkt oder Schlaganfall ist sofortige Hilfe erforderlich; das Crewmitglied müsste u.U. per Helikopter abgeborgen werden.)




 

 

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