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Reise-Versicherung

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Reiseversicherungen für Skipper und Crew

Alle Törn-Teilnehmer sollten sich vor den Kosten von Reise-Rücktritt und /-Abbruch absichern.

Das gilt natürlich vor allem für den Skipper: Wenn er z.B. krankheitsbedingt ausfällt, kann auch für die Crew der Törn nicht stattfinden.

Reiserücktritt:

Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. 

Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt.

Reiseabbruch:

Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert. Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt.

Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.

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