Insassen-Unfall-Versicherung
Eine Insassenunfall-Versicherung würde leisten, wenn es nach einem Unfall zu Folgeschäden kommt. Auch Bergungskosten und Todesfall sind versichert.
Allerdings: bei dieser Versicherungsart wird die Versicherungssumme für Invalidität durch die Anzahl der Crewmitglieder geteilt!
Das trifft übrigens nicht bei Bergungskosten zu! Bei einem (Verdacht auf) Herzinfarkt oder Schlaganfall ist sofortige Hilfe erforderlich; das Crewmitglied müsste u.U. per...
Typische Stürze
Niedergang
Wenn ein Crewmitglied z.B. den Niedergang hinunterfällt , weil es sich - trotz Sicherheitseinweisung - NICHT festgehalten hat, so ist es - meiner Meinung nach - selber schuld unter der Voraussetzung, dass der Skipper/Rudergänger keinen Fehler gemacht hat (z.B. Patenthalse!)
Sollte es in einem solchen Fall zu erheblichen Verletzungen (ggfs. mit Folgeschäden!) kommen, so könnte das verunfallte Crewmitglied auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Sprung von...
Skipperhaftung
Ob Privat- oder Berufsskipper: jeder Skipper trägt Verantwortung ist haftet für Fehler, die er macht und dabei zu Schäden führen.
Unbegrenzte Haftung
Diese Haftung ist UNBEGRENZT - ein Skipper haftet also mit seinem heutigen und zukünftigen Vermögen und kann daher durchaus auf Dauer ruiniert sein.
Skipper-Haftpflicht
Diese Versicherung ist meiner Meinung nach ein MUSS. Beim Abschluss ist darauf zu achten, ob der Skipper privat oder gewerblich unterwegs ist,...
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