Um die Seite klar zu sehen, lade ein Profilfoto hoch.

Crew-Vertrag

0
822

Was könnte ein Crew-Vertrag regeln?

Der Crew-Vertrag sollte und könnte folgende Dinge regeln:

1. Vertragsparteien

  • Name und Kontaktdaten des Eigners oder Skippers
  • Name und Kontaktdaten der Crewmitglieder

2. Törn-Beschreibung

  • Zeitraum des Törns (Start- und Enddatum) 
  • Revier (z. B. Balearen, Ostsee, Karibik)
  • Start- und Zielhafen
  • Geplante Route (optional)

3. Verantwortlichkeiten

  • Skipper ist verantwortlich für Navigation, Sicherheit und Schiffsführung
  • Crew unterstützt bei Manövern, Wachdiensten, Kochen, Reinigung etc.

4. Kosten und Aufteilung

  • Aufteilung der Bordkasse (z. B. Lebensmittel, Hafengebühren, Treibstoff)
  • Wer trägt welche Kosten? (z. B. Kaution, Charterkosten, Versicherung)
  • Skipper zahlt mit? (wird oft von der Crew freigestellt, ist aber zu klären)

5. Haftung und Versicherung

  • Hinweis, dass private Törns nicht gewerblich sind (kein Beförderungsvertrag)
  • Regelung bei Schäden am Boot oder durch Fahrlässigkeit eines Crewmitglieds
  • Hinweis auf persönliche Unfall- oder Auslandskrankenversicherung

6. Rücktritts- oder Abbruchregelungen

  • Was passiert bei Krankheit, Ausfall oder Abbruch des Törns?
  • Rücktrittsbedingungen vor Törnbeginn
  • Kein Anspruch auf Entschädigung bei Abbruch durch höhere Gewalt

7. Verhaltensregeln an Bord

  • Alkoholkonsum
  • Nachtruhe
  • Persönliche Hygiene
  • Konfliktverhalten

8. Datenschutz und Bildrechte

  • Zustimmung zur Verwendung von Fotos/Videos durch andere Crewmitglieder (optional)

9. Sonstiges

  • Gerichtsstand bei Streitigkeiten
  • Salvatorische Klausel (bei Ungültigkeit einzelner Klauseln bleibt der Rest wirksam)

Ein Crew-Vertrag soll für Klarheit im Team sorgen und verringert dadurch potentielle Konflikte.
Er ersetzt jedoch weder den Chartervertrag, noch eine Versicherung.

Kann ein Crew-Vertrag eine Haftung ausschließen?

Oft soll in einem Crew-Vertrag geregelt werden, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist und sich die Crewmitglieder untereinander nicht verklagen wollen.

Diese Vereinbarung bringt m.E. gar nichts, denn sie ist in der Regel nicht rechtsverbindlich. Auch dann, wenn sich die Crew ja noch so lieb hat und beste Freunde sind, beim Geld hört dann oft die Freundschaft auf.

Oder würdest Du - im Falle einer Berufsunfähigkeit durch das Verschulden eines Freundes - auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall verzichten?

Sozialversicherungsträger und Hinterbliebene?

Sozialversicherungsträger und Hinterbliebene haben den Crew-Vertrag nicht unterschrieben und wurden durch den Unfall geschädigt.

Sie könnten Ansprüche an den Verursacher haben und werden mit Sicherheit prüfen, wer ggfs. in Haftung/Regress genommen werden kann.

 

Search
Categories
Read More
Tipps und Tricks
Aus meinen Fehlern lernen
Fehler passieren. Jedem.   Bei einem Hafentraining wollte ich das Drehen auf sehr engem Raum...
By Michael_Dicke 2025-01-22 19:40:57 0 773
Versicherungen
Typische Stürze
Niedergang Wenn ein Crewmitglied z.B. den Niedergang hinunterfällt , weil es sich - trotz...
By Michael_Dicke 2025-06-12 14:24:38 0 963
Tipps und Tricks
Kinderleicht und stressfrei: Ablegen aus der Box bei Seitenwind. Ohne Bugstrahlruder!
Ablegen rückwärts aus der Box mit zwei Kräftedreiecken am Bug Auch ohne...
By Michael_Dicke 2025-01-22 19:51:28 0 820
Revier- und Reiseberichte
Hafentraining 1.0
Hafentraining 01 Morgens wenn der Tag erwacht, diese Stille im Hafen, ich liebe es. Alle sind...
By Dietmar 2025-01-22 19:11:56 0 851
Tipps und Tricks
Vorbereitung auf Notfälle
Zum Glück gibt es echte Notfälle recht selten.   Trotzdem ist es klug, sich auf...
By Michael_Dicke 2025-01-22 20:57:17 0 1K