Crew-Vertrag
Was könnte ein Crew-Vertrag regeln?
Der Crew-Vertrag sollte und könnte folgende Dinge regeln:
1. Vertragsparteien
- Name und Kontaktdaten des Eigners oder Skippers
- Name und Kontaktdaten der Crewmitglieder
2. Törn-Beschreibung
- Zeitraum des Törns (Start- und Enddatum)
- Revier (z. B. Balearen, Ostsee, Karibik)
- Start- und Zielhafen
- Geplante Route (optional)
3. Verantwortlichkeiten
- Skipper ist verantwortlich für Navigation, Sicherheit und Schiffsführung
- Crew unterstützt bei Manövern, Wachdiensten, Kochen, Reinigung etc.
4. Kosten und Aufteilung
- Aufteilung der Bordkasse (z. B. Lebensmittel, Hafengebühren, Treibstoff)
- Wer trägt welche Kosten? (z. B. Kaution, Charterkosten, Versicherung)
- Skipper zahlt mit? (wird oft von der Crew freigestellt, ist aber zu klären)
5. Haftung und Versicherung
- Hinweis, dass private Törns nicht gewerblich sind (kein Beförderungsvertrag)
- Regelung bei Schäden am Boot oder durch Fahrlässigkeit eines Crewmitglieds
- Hinweis auf persönliche Unfall- oder Auslandskrankenversicherung
6. Rücktritts- oder Abbruchregelungen
- Was passiert bei Krankheit, Ausfall oder Abbruch des Törns?
- Rücktrittsbedingungen vor Törnbeginn
- Kein Anspruch auf Entschädigung bei Abbruch durch höhere Gewalt
7. Verhaltensregeln an Bord
- Alkoholkonsum
- Nachtruhe
- Persönliche Hygiene
- Konfliktverhalten
8. Datenschutz und Bildrechte
- Zustimmung zur Verwendung von Fotos/Videos durch andere Crewmitglieder (optional)
9. Sonstiges
- Gerichtsstand bei Streitigkeiten
- Salvatorische Klausel (bei Ungültigkeit einzelner Klauseln bleibt der Rest wirksam)
Ein Crew-Vertrag soll für Klarheit im Team sorgen und verringert dadurch potentielle Konflikte.
Er ersetzt jedoch weder den Chartervertrag, noch eine Versicherung.
Kann ein Crew-Vertrag eine Haftung ausschließen?
Oft soll in einem Crew-Vertrag geregelt werden, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist und sich die Crewmitglieder untereinander nicht verklagen wollen.
Diese Vereinbarung bringt m.E. gar nichts, denn sie ist in der Regel nicht rechtsverbindlich. Auch dann, wenn sich die Crew ja noch so lieb hat und beste Freunde sind, beim Geld hört dann oft die Freundschaft auf.
Oder würdest Du - im Falle einer Berufsunfähigkeit durch das Verschulden eines Freundes - auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall verzichten?
Sozialversicherungsträger und Hinterbliebene?
Sozialversicherungsträger und Hinterbliebene haben den Crew-Vertrag nicht unterschrieben und wurden durch den Unfall geschädigt.
Sie könnten Ansprüche an den Verursacher haben und werden mit Sicherheit prüfen, wer ggfs. in Haftung/Regress genommen werden kann.
- Psychologie und Kommunikation an Bord
- Hafenmanöver
- Segler-Portal
- Versicherungen
- Revier- und Reiseberichte
- Organisation
- Yacht
- Technik & Elektrik
- Basiswissen
- Kochen an Bord
- Training
- Tipps und Tricks
- Dit & dat
- Literatur